Aus gegebenem Anlass möchten wir unsere Mitglieder über die rechtliche Sachlage bezüglich der Durchführung von Arbeiten aufklären, die von der Leistungsbeschreibung abweichen. Unser Experte Hans Schaller hat uns zu dieser Problematik umfassende Informationen zur Verfügung gestellt, die wir gerne mit Ihnen teilen möchten.

Das Problem, vor dem nahezu jeder Forstunternehmer häufig steht, sind die ungenügenden Leistungsbeschreibungen vom Auftraggeber und damit die anfallenden Mehrarbeiten, welche nicht beschrieben wurden und oftmals einfach ausgeführt werden, ohne den Auftraggeber vorher in Kenntnis zu setzen. Genau hier kommt es immer wieder zu Problemen bei der Abrechnung der Leistungen, weil dieser Mehraufwand und dessen Vergütung vor Arbeitsbeginn nicht klar definiert wurden. Um Streitigkeiten mit den Revierleitern oder Forstämtern bereits im Vorfeld zu vermeiden, fassen wir in unserem Beitrag die wesentlichen Punkte aus vergaberechtlicher Sicht als Handlungshilfe zusammen.

Den Artikel aus dem Magazin ´Dienstleister intern´ 1/2025 zum Thema Nachtrag Sie hier.