Am 25. Juni 2024 fand die ordentliche Mitgliederversammlung des FUV in Ulmen statt. Neben dem eigenen Tätigkeitsbericht standen auch ein Bericht aus der Arbeit des DFUV, ein Vortrag zur E-Rechnung ab 2025 und ein Beitrag zur Problematik der Scheinselbstständigkeit auf der Tagesordnung.
Für den Vorstand berichtete Axel Podlech aus der Verbandsarbeit und über die relevanten Entwicklungen. Ein Schwerpunkt der Vorstandsarbeit lag wie in den Vorjahren auf den Gesprächen und Arbeitsgruppen mit den Landesforsten. Neben der Entlohnung von Beiseilarbeiten ging es dabei auch um die Änderungen im Werteschema und andere Details der Vergabe sowie die Höhe des Zuschlags für die Kranwaage.
Ein weiterer Punkt des Berichts war die bedauerliche Entwicklung der Mitgliederzahlen seit der Beitragsänderung im vergangenen Jahr. Dreizehn Betriebe machten direkt von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, und im laufenden Jahr werden noch sechs weitere Firmen ausscheiden.
E-Rechnungspflicht ab Jahresbeginn 2025
Auch wenn das Gesetz für Ausgangsrechnungen großzügige Übergangsfristen bis Ende 2027 vorsieht, empfiehlt es sich, die nötige Umstellung der Abläufe rund um die Rechnungen zügig anzugehen, da der Empfang von E-Rechnungen ab dem ersten Tag verpflichtend ist. Zudem stellen sich Betriebe damit nicht nur langfristig rechtssicher auf, sondern profitieren auch frühzeitig von den Effizienzvorteilen, die ein vollständig digitaler Rechnungsprozess mit sich bringt.
Bitte beachten Sie hierzu den Beitrag in der aktuellen Ausgabe unserer Mitgliederzeitschrift auf den Seiten 21-23 sowie das VdAW-Seminarangebot zu diesem Thema!