Allen Unternehmen, die eine Rahmenvereinbarung im hochmechanisierten Bereich haben, wurde im August die vorzeitige Kündigung zugestellt.
Die darin aufgeführte Begründung, man wolle „die Modalitäten zugunsten der Unternehmen“ ändern, ist eine Frechheit! Es ist auch ganz klar keine Handlung, die mit uns abgestimmt worden ist. Wir haben Landesforsten im Vorfeld vor einer solchen Entscheidung gewarnt, denn den Vorteil eines „dynamischen Beschaffungssystems“ haben ganz klar Landesforsten und wohl auch einige neue Mitbewerber.
Zwar kann die Kündigung nicht angefochten werden, da sie leider rechtens ist (es besteht keine Verpflichtung zu vier Jahren Laufzeit), aber wir können das neue System generell auf seine Rechtmäßigkeit prüfen lassen.
Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden!